13 nützliche Patientenschutz-Tipps
Wie kann ich als Patient häufige Fehler vermeiden und selbstbewusst auftreten?
Arztgespräche, Operationen, Versicherungs- und Vertragsangelegenheiten - es gibt Situationen, die Angst und Verunsicherung auslösen können. Gerade, wenn man darauf nicht vorbereitet ist. Wir Patientenschützer möchten Ihnen 13 nützliche Patientenschutz-Tipps mit auf den Weg geben. Wenn Sie diese beherzigen, werden Sie Ihrem Gesprächspartner souverän gegenübertreten und als gleichberechtigter Partner wahrgenommen werden. Damit Sie wirklich für alles gewappnet sind, stehen wir immer dann an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen.
- Fertigen Sie nach wichtigen Arztgesprächen sofort ein Erinnerungsprotokoll an. Notieren Sie Inhalt, Datum und die Namen aller Gesprächspartner. So verhindern Sie, dass wichtige Informationen vergessen werden.
- Bevor Sie schwerwiegende Entscheidungen über Operationen oder Behandlungen treffen, sollten Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
- Lassen Sie sich alle Arztbriefe geben und heben Sie diese auf. Sie sind unverzichtbar, egal, ob Sie den Arzt wechseln oder sich einen Überblick über Diagnosen und Verlauf der Behandlung verschaffen möchten.
- Für die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung ist Ihr Bevollmächtigter und nicht der Arzt zuständig. Deshalb ist es wichtig, dem Arzt vor einer Operation mitzuteilen, wer ihr Bevollmächtigter ist. Die Abgabe Ihrer Patientenverfügung ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.
- Sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim oder beim Arzt: Geben Sie die Originale Ihrer Vorsorgedokumente nicht aus der Hand. Legen Sie diese zur Einsichtnahme vor, händigen Sie aber nur Kopien aus.
- Stimmen Sie einer Entlassung aus dem Krankenhaus nur dann zu, wenn für Sie eine bedarfsgerechte Anschlussversorgung gewährleistet ist.
- Holen Sie eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung ein, bevor Sie eine aufwendige medizinische Behandlung beginnen. So vermeiden Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Erfolgt eine Ablehnung, können Sie dagegen vorgehen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
- Vermuten Sie Behandlungs- oder Pflegefehler? Kommt Ihnen die Rechnung eines Arztes, Krankenhauses oder Pflegeanbieters zu hoch oder falsch vor? Bezahlen Sie die Rechnung erst einmal nicht. Wenden Sie sich an uns. Wir besprechen uns mit Ihnen und fordern dann gegebenenfalls Ihre Patientenakte an.
- Sind Sie unsicher, ob Sie ein Hilfsmittel genehmigt bekommen oder ist dieses bereits abgelehnt worden, melden Sie sich sofort bei uns Patientenschützern.
- Prüfen Sie ambulante und stationäre Pflegeverträge genau, bevor Sie unterschreiben. Sollten Sie unsicher sein, prüfen wir diese für Sie.
- Sprechen Sie bereits vor der Beantragung eines Pflegegrades mit uns. Wir klären Sie auf und bereiten Sie auf das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) vor.
- Achten Sie darauf, Fristen für einen Widerspruch nicht zu versäumen, falls Ihnen eine Leistung nicht bewilligt wird. Melden Sie sich in einem solchen Fall sofort bei uns.
- Denken Sie daran: Ihre Patientenschützer helfen Ihnen in allen schwierigen juristischen, medizinischen und pflegerischen Situationen. Deshalb: Melden Sie sich sofort bei uns. Wir können Ihnen umso schneller und besser helfen, je früher wir Bescheid wissen.