Assistierter Suizid

Was bedeutet dies? Welche Rechtslage besteht in Deutschland - und anderswo?

Definition

Unter einem assistierten Suizid versteht man die „Beihilfe zur Selbsttötung". Der Sterbewillige nimmt selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein. Eine andere Person, das heißt ein Angehöriger oder nahestehender Mensch, ein Arzt oder Sterbehelfer hat hierzu einen Beitrag geleistet, z.B. die tödliche Substanz zur Verfügung gestellt.

Rechtslage

  • In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar, also auch die Beihilfe zur Selbsttötung nicht.
  • Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26.02.2020 ausdrücklich bestätigt und das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt.
  • Aktuell wird in Politik und Gesellschaft über den sich aus dem Urteil ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf diskutiert.

Ausland

In der Schweiz ist die Suizidhilfe nur strafbar, wenn selbstsüchtige Motive vorliegen. Deshalb haben sich mehrere Sterbehilfeorganisationen etabliert, die ihren Mitgliedern dort zum Suizid verhelfen. Teilweise können auch ausländische Sterbewillige Suizidbeihilfe erhalten. In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist die ärztliche Suizidbeihilfe unter Einhaltung bestimmter Kriterien wie dem freiwilligen Verlangen nach Tötung, aussichtslosem Krankheitszustand und der Bestätigung durch einen zweiten Arzt straffrei. Gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist die Suizidbeihilfe in den US-Bundesstaaten Oregon und Washington.

Standpunkt der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Es besteht eine Fürsorgepflicht der Gemeinschaft für jedes Mitglied einerseits und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen andererseits. Beides muss miteinander in Einklang gebracht werden.
  • Daraus ergibt sich: Es gibt ein Recht auf Leben, es gibt ein Recht auf Sterben, aber es gibt kein Recht auf Töten.
  • Die Stiftung hat sich schon in der Vergangenheit für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe eingesetzt. Im Juni 2020 hat sie einen eigenen Entwurf für eine strafrechtliche Neuregelung der Suizassistenz vorgestellt.