Zuwendungsarten und steuerliche Absetzbarkeit

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun.


Spenden

Spenden an die Deutsche Stiftung Patientenschutz sind steuerlich abzugsfähig. Wir stellen bereits ab 25 Euro automatisch Spendenbescheinigungen aus. Auf Wunsch auch als jährliche Sammelbestätigung.


Beiträge und Spenden bei Mitgliedschaft

Beiträge als Fördermitglied im Förderverein der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind als Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke steuerlich abzugsfähig, ebenso wie zusätzliche Spenden. Sie erhalten jährlich Anfang Februar eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.


Kranzspenden und Jubiläumsspenden

Sie bitten um Spenden statt Blumen oder Kränzen anlässlich einer Beisetzung. Sie bitten um Spenden statt Geschenken bei Jubiläen, Hochzeiten, runden Geburtstagen, Geschäftseröffnungen oder ähnlichem. Wenn Sie mit uns vorab das Kennwort absprechen, das Sie in Ihrer Anzeige, Einladungs- oder Trauerkarte verwenden möchten, können wir Ihnen nach Abschluss eine Spenderliste mit Gesamtsumme zusenden.


Testamente und Vermächtnisse

Sie können die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit einem Vermächtnis über eine bestimmte Summe oder einen bestimmten prozentualen Anteil an Ihrem Vermögen bedenken, oder die Stiftung in Ihrem Testament als Erben einsetzen. Die Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Treuhänderische Stiftung

Sie können zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus eine rechtlich unselbständige, treuhänderischen Stiftung unter dem Dach der Deutschen Stiftung Patientenschutz errichten, die zum Beispiel Ihren Namen trägt. Die Erträge aus dem Vermögen werden von der Deutschen Stiftung Patientenschutz verwaltet und für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet. Sie genießen erhebliche steuerliche Vorteile – durch steuerliche Abzugsfähigkeit zu Lebzeiten und Befreiung von der Erbschaftssteuer.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Namen der Schwerstkranken, Pflegebedürftigen und Sterbenden von Herzen.