Private Krankenversicherung (PKV) - Leistungskatalog

Bin ich als privat Krankenversicherter nicht automatisch besser gestellt? Wie finde ich heraus, ob eine Leistung übernommen wird oder nicht?

Private Krankenversicherungsverträge enthalten allgemeine Versicherungsbedingungen, die der Verband der privaten Krankenversicherer aufstellt. Darüber hinaus kann jeder Versicherte zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten wählen. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung sollte man den Vertrag genau prüfen. Aber auch langjährig Versicherte sollten sich erkundigen, welche Leistungen übernommen werden, gerade in Bereichen, in denen der Gesetzgeber Neuregelungen eingeführt hat. Denn "privat versichert" heißt nicht in jedem Fall mehr Leistungsanspruch.

 

  • Die Finanzierung eines Hospizaufenthalts ist in Verträgen privater Krankenversicherer oftmals nicht erwähnt. Hier sollte man nachfragen, ob die Krankenkasse aus Kulanzgründen bezahlt oder nicht.
  • Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verhält es sich ebenso. Nur wenige private Krankenkassen haben diese Leistung in ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen. Viele lehnen eine Kostenerstattung ab.
  • Im Bereich der Heil- und Hilfsmittel bestehen bei privaten Krankenkassen je nach Tarifvariante deutlich unterschiedliche Leistungsansprüche. Gelenkprothesen, Rollstühle oder eine Psychotherapie können aber sehr teuer werden.

Bevor Sie mit einem Palliativpflegedienst, einem Hospiz, einem Sanitätshaus oder anderen Leistungserbringern einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich in jedem Fall vorab schriftlich von Ihrer privaten Krankenkasse die Kostenübernahme zusichern lassen. Bei ablehnenden Bescheiden haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Falls Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich nachfragen möchten, ob eine Leistung wie zum Beispiel die spezialisierte ambulante Palliativversorgung übernommen wird, stellen wir Ihnen gern einen entsprechenden Briefvorschlag zur Verfügung. Bitte melden Sie sich am Patientenschutztelefon.