Patientenschützer legen Widerspruch ein
An drei Beispielen möchten wir Ihnen zeigen, was wir für Sie tun können. Es lohnt sich!
Carola und Klaus Mirasch
„Wir schöpfen wieder Hoffnung, weil wir bei den Patientenschützern eine kompetente Juristin haben, die mit uns kämpft“, sagt Carola Mirasch und blickt ihren Mann liebevoll an. Das Paar hat eine schwierige Phase hinter sich. Ihr Leben veränderte sich drastisch, als Klaus Mirasch bei einem schweren Autounfall beide Beine verlor. Trotz Prothesen braucht er Gehhilfen und kann nur kurze Strecken zurücklegen. Ansonsten ist er auf den Rollstuhl angewiesen. „Wenn nur das Hineinsetzen und wieder Aufstehen nicht wäre. Die Arthrose in meinen Handgelenken macht mir dabei unheimlich zu schaffen“: Klaus Mirasch spricht ungern über seine Sorgen. Trotz allem ist er ein lebensfroher 65-Jähriger. Doch er sieht selbst ein: Er braucht einen Rollstuhl mit Hubfunktion, um leichter hinein und hinaus zu kommen. Er stellt einen Antrag. Seine Krankenkasse lehnt das Hilfsmittel jedoch ab - zu teuer. Zunächst glauben die Miraschs, allein zurecht zu kommen. Sie legen Widerspruch ein. Dann die Enttäuschung: wieder ein negativer Bescheid. Das Paar besinnt sich auf seine Mitgliedschaft bei der Patientenschutzorganisation. Juristin Franziska Hörike prüft die Details und stellt Mängel bei der medizinischen Begründung des Antrags fest. Sie macht Hoffnung: „Wir müssen das neu aufrollen.“ Das Verfahren läuft noch, doch eines steht schon jetzt fest: Carola und Klaus Mirasch sind selbstbewusster geworden. Sie fühlen sich fachlich in besten Händen und haben neuen Mut gefasst. Juristin Hörike lässt sie nicht allein: „Wir werden nach einer guten Lösung suchen, das verspreche ich Ihnen!“
Nur aus Angst klein begeben, das war mir zu wenig!
Ines Hellgarth
Ines Hellgarth hat mit Hilfe der Patientenschützer ihr Recht schon bekommen. Ihre Mutter hat Pflegestufe I und lebt seit einiger Zeit in einem Pflegeheim. Die Tochter unterstützt sie, wo sie nur kann und arbeitet ehrenamtlich im Heim mit: „Meine Mutter und ihre Bettnachbarin sind sehr dankbar dafür.“ Alles läuft gut, als plötzlich von der Pflegeversicherung der Bescheid kommt, die Pflegestufe sei von I auf III angehoben worden, da die Mutter deutlich mehr Pflege benötige. Die Patientin soll deshalb jetzt mehrere hundert Euro pro Monat mehr für ihren Heimplatz bezahlen. „Ich habe die Welt nicht mehr verstanden, schließlich brauchte Mutti nur ein wenig mehr Hilfe“, so Hellgarth. Stiftungsanwalt Stephan von der Trenck sieht das genauso. Er legt Widerspruch ein und bekommt Recht. „Jetzt ist wieder Ruhe eingekehrt und mit der Pflegestufe II sind wir alle zufrieden“, berichtet Ines Hellgarth.
Ein Brief genügte...
Simone Mahler
Auch Simone Mahler hat gute Erfahrungen mit den Patientenschützern gemacht. Als ihr Vater im Hospiz lag, kamen Rechnungen, die ihr komisch erschienen: „Ich hatte keine Nerven für sowas, schließlich lag Vater im Sterben, und ich wollte für ihn da sein. Aber warum soll jemand für Zusatzleistungen bezahlen, die er gar nicht erhält?“ Sie leitete die Rechnungen kurzerhand an die Patientenschutzorganisation weiter. „Leider kennen wir das Problem“, so Anwalt von der Trenck, „da genügt in der Regel ein anwaltlicher Brief.“ Das Geld wurde sofort zurückerstattet.
Patienten und ihren Angehörigen fehlt oft die Kraft und das Selbstbewusstsein, sich gegen Unrecht zu wehren. Die Patientenschützer helfen fachlich versiert und machen jedem Mut, für sein Recht zu kämpfen.