Hilfsmittel

Das richtige Hilfsmittel bedeutet mehr Lebensqualität – so bekommen Sie es.

Eine Lähmung, Bettlägerigkeit, eine Gehbehinderung oder Hörverlust: Die Palette von Gründen, die ein Hilfsmittel notwendig machen, ist groß. Entsprechend viele Arten von Hilfsmitteln gibt es, wie zum Beispiel Rollstühle, Rampen, Wannenlifter oder Pflegebetten.

Die Hilfsmittelversorgung Versicherter ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Hilfsmittel dienen dazu, eine Krankenbehandlung sicher zu stellen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits eingetretene Behinderung auszugleichen.

Die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist meistens nur dann möglich, wenn das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist. Ein so erhaltenes Hilfsmittel gehört anschließend Ihnen. Manche Hilfsmittel erhalten Sie auch leihweise von der Krankenkasse oder Ihrem Sanitätshaus und müssen es nach der Nutzung zurückgeben. Ist Ihr Hilfsmittel defekt, hilft Ihnen Ihr Sanitätshaus weiter.

Patientenschutz für Mitglieder und Betroffene *

Bei Ablehnung eines Hilfsmittels

  • überprüfen wir die ärztliche Verordnung.
  • unterstützen wir Sie bei der Erlangung eines ärztlichen Gutachtens.
  • helfen wir Ihnen dabei, Widerspruch bei Ihrer Versicherung einzulegen.

* Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 und schwer dementiell erkrankte Menschen und Ihre Angehörigen unterstützen wir auch ohne Mitgliedschaft.