12 Fragen zur Prüfung Ihrer Vorsorgedokumente
Jeder Dritte in Deutschland besitzt eine Patientenverfügung. Ebenso viele möchten eine erstellen. Aber mit den Erfordernissen an Form und Inhalt sind die meisten Menschen überfordert. Folglich sind viele Dokumente nicht praxistauglich. Die Stiftung hat eine Checkliste erarbeitet. Sie hilft, bestehende Dokumente zu prüfen und neue Papiere leichter zu erstellen. Folgende zwölf Fragen ermöglichen es dabei, Inhalt und Praxistauglichkeit von Vorsorgedokumenten zu bewerten:
1. Sorgen Sie mit den richtigen Dokumenten vor?
Eine optimale Vorsorge besteht aus folgenden Teilen:
- einer Patientenverfügung,
- einer (Vorsorge-)Vollmacht, insbesondere für die Bereiche der Gesundheitssorge,
und/oder
- einer Betreuungsverfügung.
Eine Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie selbst nicht oder nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dann fordern Sie mit dem Dokument verbindliche Behandlungswünsche für konkrete Krankheitszustände ein.
In einer Vollmacht benennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte. Diese sollen Ihre Interessen vertreten, insbesondere Ihre Patientenverfügung durchsetzen. Nun kann es sein, dass eine Krankheitssituation nicht oder nicht konkret genug in Ihrer Patientenverfügung erfasst ist. Für diesen Ernstfall ist der Bevollmächtigte befugt, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Falls Sie mehrere Bevollmächtigte benennen: Stellen Sie klar, ob diese in Rangfolge, einzeln oder gemeinsam Entscheidungen zu treffen haben. Legen Sie außerdem fest, wer welche konkreten Befugnisse haben soll.
In der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person Ihres Vertrauens vor. Sie soll vom Betreuungsgericht zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellt werden, falls das notwendig wird. Sie können auch eine weitere Ersatzperson benennen. Der Richter muss sich in der Regel an Ihre Vorschläge halten. Je besser Sie durch Vollmachten Vorsorge getroffen haben, umso unwahrscheinlicher wird ein solches Betreuungsverfahren. Für die Bereiche, für die eine Vollmacht vorliegt, wird in der Regel kein Betreuer bestellt. Eine Betreuungsverfügung kann auch mit einer (Vorsorge-)Vollmacht kombiniert werden.
2. Haben Sie sich auf Vordrucke oder Formulare verlassen?
Eine Patientenverfügung muss sich auf konkrete Krankheitszustände oder Symptome beziehen. Vermeiden Sie deshalb Formulare mit vorgefertigten Aussagen, die Sie nur noch ankreuzen müssen. Solche Vordrucke sollten lediglich der ersten Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgedokumente dienen und weitere vertiefende Gespräche vorbereiten. Besteht bereits eine Vorerkrankung, können Sie hierfür auch Behandlungsanweisungen festlegen. Finden Sie Formulierungen, die auf Ihre individuelle Situation und Ihre persönlichen Vorstellungen zutreffen. Hierfür ist ein Beratungsgespräch äußerst empfehlenswert. So klären Sie alle pflegerischen, medizinischen und rechtlichen Fragen.
3. Sind alle wichtigen Bereiche geregelt?
Die wichtigsten Vollmachtsbereiche wie Aufenthaltsbestimmung, Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen und Behandlungsabbrüche müssen in einer Vollmacht explizit aufgeführt werden. Nur dann können Bevollmächtigte über diese Fragen entscheiden. Auch müssen Sie Ärzte und anderes Fachpersonal von deren Schweigepflicht entbinden, damit Bevollmächtige überhaupt Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten. Die Bevollmächtigen müssen im Besitz einer Originalvollmacht sein.
4. Wird Ihre Motivation deutlich?
Jeder Mensch hat andere Lebenserfahrungen. Entsprechend individuell bewerten Menschen bestimmte medizinische Maßnahmen. Als Verfasser einer Patientenverfügung sollten Sie diese individuelle Motivation darstellen. Damit zeigen Sie, dass Sie sich mit den existenziellen Fragen des Lebens beschäftigt haben. Vermeiden Sie Formulierungen, die pauschal auf die unbestimmte Angst vor einem „würdelosen Sterben“ verweisen. Schlechte Beispiele sind:
- „Im Fernsehen habe ich gesehen ...“
- „Die Menschen in Deutschland sterben unwürdig ...“
- „Ich habe vom Pflegenotstand in Deutschland gehört ...“
5. Sind Ihre Formulierungen konkret genug?
Häufig führen Ängste zu Formulierungen, die unbrauchbar sind. Beispielsweise:
- „Wenn keine Aussicht mehr auf ein sinnvolles Leben besteht …“
- „Falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte ...“
- „... will ich nicht an Schläuchen hängen.“
- „... möchte ich nicht mit Maßnahmen der Apparatemedizin behandelt werden.“
- „... soll man mich in Ruhe sterben lassen.“
Vermeiden Sie solche Formulierungen. Sie sind zu allgemein und unspezifisch. Das kann dazu führen, dass Ihre Wünsche nicht durchgesetzt werden. Denn eine unklare Patientenverfügung führt dazu, dass andere über Sie entscheiden: Bevollmächtige und Ärzte müssten ermitteln, welchen Willen Sie mutmaßlich haben. Bei weiteren Zweifeln könnte Ihre Verfügung sogar nach allgemeinen Wertvorstellungen ausgelegt werden. Danach würde sich dann die Behandlung richten.
6. Ist Ihr Verzicht auf Behandlung wohl überlegt?
Medizinische und pflegerische Maßnahmen können im Ernstfall lebensrettend oder leidensmindernd sein. Lehnen Sie diese deshalb niemals pauschal ab. Sie könnten damit ungewollt einen Behandlungsabbruch legitimieren. Verzichten Sie deshalb auf solche Formulierungen:
- „Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung aus ...“
- „Ich schließe grundsätzlich künstliche Ernährung aus ...“
Informieren Sie sich sehr genau über Themen wie künstliche Ernährung und palliative Maßnahmen. Treffen Sie auf dieser Grundlage Ihre Entscheidung. Bedenken Sie: Häufig wandeln sich die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen. Zum Beispiel durch das zunehmende Alter oder durch schwere chronische Erkrankung. Deshalb ist es unerlässlich, seine Patientenverfügung in bestimmten zeitlichen Abständen selbstkritisch zu hinterfragen. Bei Bedarf können Sie das Dokument jederzeit an Ihre veränderte Lebenssituation oder Lebenshaltung anpassen.
7. Fordern Sie moderne Therapien ein?
In einer Patientenverfügung sollten Sie nicht nur medizinische Behandlungen ablehnen. Sie sollten auch ausdrücklich moderne Behandlungsformen einfordern. Dazu gehören: Palliativmedizin, Schmerztherapie und hospizliche Versorgung. Ihre gesetzlichen Ansprüche haben sich in den vergangenen Jahren verbessert. Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort müssen gesetzliche Krankenkassen allgemeine wie spezialisierte Palliativangebote finanzieren.
8. Sind Sie gut über Sterbehilfe informiert?
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Eine Formulierung, die aktive Sterbehilfe voraussetzt oder wünscht, ist nichtig. Rechtliche Vertreter wie Bevollmächtigte, gerichtlich bestellte Betreuer sowie ärztliches oder pflegerisches Personal würden sich durch aktive Sterbehilfe strafbar machen und sind daher nicht an solche Formulierungen gebunden.
9. Haben Sie sich individuell beraten lassen?
Sie sollten eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen (siehe Frage 2), damit Sie ausreichend aufgeklärt und informiert entscheiden können. Ein Vermerk darüber in Ihrer Patientenverfügung verdeutlicht auch Ihren behandelnden Ärzten, dass Sie sich persönlich und ausführlich mit dem Thema auseinander gesetzt und keine leichtfertigen Entscheidungen getroffen haben.
10. Erfüllen Ihre Dokumente die erforderliche Form?
Achten Sie auf eine richtige formale Gestaltung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Geburtstag und aktuelle Wohnanschrift an. Unterschreiben Sie Ihre Dokumente und vergessen Sie das Datum nicht. Empfehlenswert: Lassen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigen, dass Sie geschäftsfähig sind. Auch Bevollmächtigte oder Wunschbetreuer könnten das per Unterschrift bezeugen. Bekräftigen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durch Datum und Unterschrift. Gesetzlich nicht verlangt aber empfehlenswert ist die jährliche Aktualisierung. Wichtiger Hinweis: Man kann Vorsorgedokumente bei bestehender Einwilligungsfähigkeit jederzeit widerrufen oder abändern. Eine Patientenverfügung wird erst dann herangezogen, wenn ein Patient Entscheidungen nicht oder nicht mehr selbst äußern kann.
11. Sind Ihre Vertrauenspersonen einbezogen worden?
Beziehen Sie Vertrauenspersonen in Ihre Überlegungen mit ein. Dazu können insbesondere Familienmitglieder, Freunde und Ärzte gehören. Sprechen Sie in jedem Fall mit den Bevollmächtigten, die Sie eingesetzt haben. Patientenverfügungen kommen in besonders schwierigen Lebenssituationen zum Einsatz und führen dann unter Umständen zu Entscheidungen über Leben und Tod. Gerade in solchen Notsituationen müssen Fehler vermieden werden. Deshalb sollten Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen wissen, dass Sie Vorsorgedokumente erstellt, welche Wünsche Sie darin formuliert haben und wo Sie die Dokumente aufbewahren.
12. Wurden Ihre Texte überprüft und registriert?
Lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente fachkundig prüfen und in einem Register hinterlegen. Auch Ihre Vertrauenspersonen sollten über den Ort der Dokumente informiert sein. Das garantiert einen sicheren und schnellen Zugriff auf Ihre Unterlagen. Von Seiten des Registers sollte jährlich an die Aktualisierung erinnert werden. Das ist beim Bundeszentralregister Willenserklärungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz üblich. Überprüfen Sie, ob das Register zusätzliche Leistungen wie Krisenhilfe oder Beratung anbietet. Achten Sie darauf, wie hoch die Kosten für eine Beratung oder die Hinterlegung sind. Vergleichen Sie verschiedene Angebote.