Pressemeldungen

24.10.2014

Warteliste: Gericht lässt Patienten weiter im Unklaren

Das Landgericht Gießen hat heute die Klage der Eltern des kleinen Muhammet entschieden. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Gießen. „Das Urteil des Landgerichts Gießen bedeutet eine traurige Nachricht für den kleinen Muhammet und dessen Eltern. Enttäuschend ist auch, dass das Gericht mit einem Federstrich alle verfassungsrechtlichen Bedenken weggewischt hat. Es ignoriert sämtliche kritischen Stimmen, die es seit Jahren in der Diskussion über das Transplantationsrecht gibt. Die zentralen Kriterien "Dringlichkeit" und "Erfolgsaussicht" ergänzen sich nicht, sondern widersprechen sich sogar. Hier muss der Gesetzgeber den Entscheidungsspielraum der Bundesärztekammer einschränken. Auch zu dieser Frage hat die Kammer kein kritisches Wort gefunden. Weiterhin bleibt unklar, über welchen Rechtsweg Patienten Wartelisten-Entscheidungen überprüfen lassen können. Denn in München hat sich in einem ähnlichen Fall kein Zivilgericht, sondern das Verwaltungsgericht für zuständig erklärt. Mit der heutigen Entscheidung kommen wir aus der Krise im Transplantationssystem nicht heraus. Aus Sicht der Patienten scheint es, dass die Diskussion der vergangenen 15 Jahre an dem Gericht vorbeigegangen ist."


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.