Pressemeldungen

17.06.2004

Verwirrung über Patientenverfügungen nach Zypries-Bericht

Dortmund. Angst vor Apparatemedizin, Angst vor leidvollem Sterben, Angst vor Kontrollverlust: Am Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung rufen nach dem Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums „Patientenautonomie am Lebensende“ viele verunsicherte Menschen an. Die Zypries-Arbeitsgruppe will die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen stärken, doch gerade die herausgegebenen Formulierungshilfen verwirren die Menschen. „Muss ich diese Textbausteine übernehmen? Wer hilft mir beim Verfassen einer Patientenverfügung?“ Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, sagt: „Die Menschen fühlen sich überfordert und allein gelassen. Sie brauchen persönliche und individuelle Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung.“

Patientenverfügung: Möglichst konkret, aussagekräftig und individuell

Grundsätzlich gilt: Patientenverfügungen müssen individuell formuliert werden. Die Patientenschutzorganisation warnt vor schwammigen Formulierungen wie „... will ich nicht an Schläuchen hängen“ oder „... soll man mich in Ruhe sterben lassen ...“. Auch Verzichtserklärungen und generelle Festlegungen wie „... ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung und künstliche Ernährung aus ..“ seien kontraproduktiv, da diese Behandlungen durchaus leidensmindernd sein können. Konkrete Aussagen über mögliche Krankheitsverläufe sind erforderlich. Im Ernstfall muss deutlich werden: Der Patient hat sich intensiv mit entsprechenden Situationen auseinander gesetzt. Allerdings kann nicht alles im Voraus geklärt werden. Deshalb sollte unbedingt ein Bevollmächtigter benannt werden, der im Zweifelsfall medizinische Entscheidungen treffen kann. Ebenso wichtig ist es, dem Amtsgericht einen oder mehrere Betreuer für eine gesetzliche Betreuung zu benennen. Ausdrücklich eingefordert werden sollten moderne Formen der Sterbebegleitung wie Palliative-Care. Das heißt die umfassende und ganzheitliche Behandlung, Pflege und Begleitung von unheilbar kranken Menschen. Die Medizinische Patientenanwaltschaft, die juristisch geprüfte Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung, kann beim Schmerz- und Hospiztelefon unter 0231/73 80 73 - 0 oder über das Internet angefordert werden. Die Stiftung bietet auch individuelle Hilfe in Dortmund, Berlin und München an.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.