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18.05.2011

Urteil des Landessozialgerichts hat bundesweite Bedeutung für 2,3 Millionen Pflegebedürftige – Pflege-TÜV-Gesetz muss vor Verabschiedung nachgebessert werden

Essen/Dortmund. „Bundesgesundheitsminister Bahr und die Gesundheitspolitiker aller Parteien sind aufgefordert, den Entwurf des geplanten Pflege-TÜV-Gesetzes nachzubessern. Nur so können sie dem Urteil des Landessozialgerichts entgegen wirken. Es kann nicht sein, dass der Pflege-TÜV weiterhin ein Instrument der Verschleierung und Intransparenz bleibt“, fordert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des aktuellen Urteils des Landessozialgerichts Essen (Az.: L 10 P 7/11 B ER). Darin wurde entschieden, dass es dem AOK-Bundesverband nicht erlaubt ist, im Internet vor einzelnen Schwachpunkten in Pflegeeinrichtungen zu warnen. Nur der gesamte Transparenzbericht mit all seinen 82 Punkten darf veröffentlicht werden.
Selbst die Leistungserbringer, Kostenträger und der Bundesgesundheitsminister haben im vergangenen Jahr auf massiven Druck hin erkannt, dass es so nicht weitergeht. Die Absicht ist, noch vor der Sommerpause eine Reformierung des Pflege-TÜV-Gesetzes zu beschließen. Deshalb fordert die Patientenschutzorganisation die gesetzliche Grundlage, Einzelnoten abrufbar und vergleichbar zu machen. „Die Betroffenen selbst müssen entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist. Der AOK-Bundesverband hat einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das muss jetzt gesetzlich abgesichert werden“, bekräftigt Eugen Brysch. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, Schwerpunkte bei der Beurteilung im Pflege-TÜV festzulegen. Auch soll das Konsensprinzip – alle Vertragspartner müssen zustimmen – abgeschafft werden. Die Patientenschützer der Schwerstkranken ringen seit dem Sommer vergangenen Jahres mit den Lobbygruppen und den Gesundheitspolitikern um einen transparenten und praxisnahen Pflege-TÜV.
„Die heutigen Transparenzberichte der Pflegeeinrichtungen schaffen weder Vergleichbarkeit noch haben sie Aussagekraft. Tatsächlich führen sie das Konzept des mündigen Patienten ad absurdum. Wie sollen die 2,3 Millionen Pflegebedürftigen oder deren Angehörige auf Basis eines 82-Punkte-Katalogs eine Entscheidung fällen können? Schon seit Jahren liefert der Pflege-TÜV Traumnoten vom Fließband und hat keine Aussagekraft“, sagen die Patientenschützer. Für 100 Millionen Euro, so viel kostet der Pflege-TÜV die Versicherten jährlich, müsse zu erwarten sein, dass die Betroffenen damit etwas anfangen können. Tatsächlich würden die Kernnoten wie Prophylaxe gegen Wundliegen und Mangelernährung mit Nebensächlichkeiten wie jahreszeitlichen Festen und gut lesbaren Menükarten ausgeglichen. Auch in der Schule sei es unmöglich, Mathe `ungenügend´ mit Singen `sehr gut´ auszugleichen.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.