Pressemeldungen
09.08.2012
Transplantationsrecht: Gemeinsame Erklärung reicht Patientenschützern nicht aus
Zu dem heute bekannt gewordenen Ergebnis der Prüfungs- und Überwachungskommission im Transplantationsrecht erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch in Berlin:
„Mit der heute vorgestellten gemeinsamen Erklärung der Prüfungs- und Überwachungskommission wird es den privaten Akteuren nicht möglich sein, Transparenz herzustellen. Vier Augen sehen auch nicht mehr als zwei, wenn sie aus demselben Krankenhaus kommen. Das ist auch an der Einrichtung einer interdisziplinären Transplantationskonferenz zu kritisieren. Ebenso fehlt ein Einsichtsrecht der Patienten. Die Betroffenen wollen wissen, auf welcher Position der Warteliste sie stehen. Die Patientenschützer begrüßen, dass die Prüfberichte der Kommission jetzt veröffentlicht werden sollen. In der Praxis wird es jedoch darauf ankommen, ob alle Auffälligkeiten im Transplantationssystem tatsächlich öffentlich gemacht werden.
Dass die gemeinsame Erklärung zur strafrechtlichen Regelung und zum Entzug der Approbation sich im Allgemeinen verliert, ist enttäuschend. Das ist nicht neu und zeigt die Hilflosigkeit der Akteure. Transplantationsrecht lässt sich nicht über Straf- und Standesrecht organisieren. Die Patientenschützer fordern daher ein aktives Eingreifen des Staates im Vorfeld von Straftaten oder Unregelmäßigkeiten. Dafür bedarf es aber eines verfassungsgemäßen Organspendegesetzes, das private Akteure zurückdrängt, denn nur der Staat darf in Grundrechte eingreifen. Der mit dem heutigen Treffen beginnende Sitzungsmarathon kann daher politisches Handeln nicht ersetzen. Eine wirkliche Reform können nur die Parlamentarier auf den Weg bringen. Nur sie sind demokratisch legitimiert und müssen jetzt eine zentrale Bundesbehörde einrichten, die die Aufgabe der privaten Akteure übernimmt und das Klein-Klein der Bundesländer beendet.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.