Pressemeldungen
22.09.2015
Suizidbeihilfe: Patientenschützer fordern Verbot organisierter Selbsttötungsangebote
Dortmund. Die Suizidbeihilfe muss grundsätzlich straffrei bleiben, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Nur organisierte Suizidangebote sollten verboten werden, heißt es in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages. Dieser tagt am Mittwoch (23.9.) zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Es dürfe nicht mehr als nötig gesetzlich geregelt werden, so die Patientenschützer, deren Stellungnahme an alle Bundestagsabgeordneten ging http://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/Suizid_Stellungnahme_Bundestag_20150916.pdf.
"Die Suizidbeihilfe ist seit 140 Jahren straffrei. Das hat sich bewährt", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Wenn ein naher Verwandter seinem Angehörigen aus Gewissensgründen beim Suizid hilft, müssen dies Staat und Gesellschaft akzeptieren." Eine solidarische Gesellschaft müsse jedoch eingreifen, wenn der Suizid eines Menschen organisiert gefördert werde. Solche Fälle geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe gebe es seit Jahren. "Der Tod aus den Gelben Seiten drängt Menschen zum Suizid - besonders Depressive, Schwerstkranke, Pflegebedürftige und Lebenssatte. Die Sogwirkung wird zunehmen. Daher muss der Bundestag diese geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen", fordert Brysch.
Die Patientenschützer empfehlen den Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand/Griese/Vogler. Das Modell unterbinde geschäftsmäßige Suizidbeihilfe - ohne nahestehende Personen zu kriminalisieren. Auch schaffe der Entwurf kein Sonderrecht für Ärzte. "Wir brauchen keine Fachärzte für Suizidbeihilfe", so Brysch. Deshalb lehnen die Patientenschützer den Vorschlag der Gruppe um Peter Hintze ab. Der Staat dürfe die Suizidbeihilfe nicht zu einer ärztlichen Dienstleistung machen (Übersicht Gesetzentwürfe: http://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/Suizid_Gesetzentwuerfe_2015.pdf.)
"Organisierte Tötungsangebote schaffen sich ihre Nachfrage", so Brysch. Dies zeige sich in der Schweiz, in Belgien und den Niederlanden. Gäbe es in Deutschland ähnliche Angebote, könnte die Zahl der organisierten Tötungen auf bis zu 23.000 jährlich ansteigen http://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/Suizid_Toetung_Nachbarlaender_2015.pdf.
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.