Pressemeldungen
26.08.2015
Suizidbeihilfe: Gesetzentwurf Brand/Griese definiert "geschäftsmäßig" eindeutig
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bezweifelt, ob der Gesetzentwurf Brand/Griese zur Neuregelung der Suizidbeihilfe verfassungskonform ist. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. „Die Argumente des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages torpedieren den Gesetzentwurf Brand/Griese nicht, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen will. Schließlich ist es geübte Praxis des Gesetzgebers, Rechtsnormen aufzustellen, die generell-abstrakt sind. Beispiele dafür gibt es im Strafgesetzbuch zuhauf. So ist eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Regel nicht lebenslang. Niemand käme hier auf den Gedanken, das Strafrecht hier als verfassungswidrig zu bezeichnen. Das verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot. Es ist Aufgabe von Juristen, diese Formulierungen in der Praxis zu konkretisieren.
Bestimmt ist auf alle Fälle der Begriff der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe. Dabei geht es von Anfang an um die Absicht, ein Angebot wiederholt und dauerhaft zu organisieren. Wenn nun behauptet wird, dass die erste Tat straffrei sei, die zweite aber nicht, dann ist das nichts anderes als Polemik. Auch irrt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, wenn er die Hilfeleistung von Palliativ- und Intensivmedizinern bei der Hilfe zum Sterben mit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vermengt. Es geht in der Praxis um Leiden lindern und nicht um organisierte Tötungsangebote. Deshalb ist die Strafrechtsnorm von Brand/Griese klar. Ärzte bekommen kein Sonderstrafrecht für Tötung und werden wie alle anderen gleich behandelt.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.