Pressemeldungen

17.09.2014

Sterbebegleitung: Unbezahlte Auszeit für Angehörige wird ein Flop

Patientenschützer fordern Lohnfortzahlung wie beim Mutterschutz

Berlin. Die Bundesregierung plant eine Auszeit für berufstätige Angehörige, die Sterbende pflegen. Diese Entlastung sei dringend nötig, so die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand Eugen Brysch begrüßt den Rechtsanspruch, wonach Arbeitnehmer drei Monate für die Pflege und Begleitung ihrer sterbenden Angehörigen freigestellt werden müssen. Allerdings tauge der Vorstoß nicht für eine wirkliche Verbesserung. In vielen Großunternehmen und der öffentlichen Verwaltung gebe es die unbezahlte Freistellung schon lange. Auch könnten sich die meisten Arbeitnehmer ein Vierteljahr ohne Einkommen nicht leisten. "Der Vorschlag ist Symbolpolitik ohne substantielle Verbesserung", so Vorstand Eugen Brysch: "Er lässt wieder einmal die Familie beim Begleiten ihrer sterbenden Angehörigen allein. Ein tragfähiges Konzept für würdiges Sterben sieht anders aus. Diese unbezahlte Auszeit wird ein Flop", prognostiziert er. Brysch vermisst, dass es keine Mitverantwortung der Gesellschaft für den schweren Dienst der Sterbebegleitung gebe. Deshalb fordert er: Die Rechte, die gesetzlich Versicherte am Lebensanfang haben, müssten auch am Lebensende gelten: Wie bei der Mutterschaftsregelung müsse die Lohnfortzahlung zumindest anteilig kommen.

 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.