Pressemeldungen
20.03.2002
Prozess um Sterbehilfe in Straßburg - Deutsche Hospiz Stiftung fordert Hilfe statt tödlichem Mitleid
Straßburg / Dortmund. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagt gerade die Engländerin Diane Pretty gegen England. Sie fordert das Recht, sich töten zu lassen. Pretty hat die unheilbare Krankheit Amyotrophische Lateralsklerose (ALS). Die Deutsche Hospiz Stiftung mit Sitz in Dortmund weist darauf hin, dass dazu neueste Forschungen vorliegen. Kern der Aussage ist: Bei richtiger Behandlung müssen die Kranken nicht qualvoll sterben. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig aufgeklärt und palliativmedizinisch behandelt werden. Das bedeutet insbesondere, dass sie therapeutische Hilfe gegen Krankheits-Symptome wie Angst und Atemnot bekommen. Noch wichtiger ist eine psychosoziale Begleitung der ALS-Kranken und ihrer Angehörigen. Unter diesen Voraussetzungen hat der Kranke keinen quälenden Todeskampf, sondern schläft in der Regel ruhig ein. Doch leider sind diese neuen Erkenntnisse noch weitgehend unbekannt.
Ethik muss Bestandteil der Juristen-Ausbildung werden
"Selbstbestimmung beginnt bei Aufklärung und Behandlung - und nicht beim Töten", sagt Monika Schweihoff, Ärztin der Deutschen Hospiz Stiftung. Tragisch ist, dass selbst Ärzte über den Verlauf und die Behandlungsmöglichkeiten von ALS zu wenig informiert sind. "Wie sollen es dann ihre Patienten besser wissen?" Die Richter stehen bei dem Prozess in Straßburg nun vor der schwierigen Aufgabe, sich nicht von gut gemeintem, aber tödlichen Mitleid überwältigen zu lassen. Stattdessen müssen sie aktuelle Fakten der ALS-Forschung zur Grundlage ihres Urteils machen. Schweihoff: "Die Richter sind aufgefordert, das Recht auf Leben nicht beliebig verfügbar zu machen." Töten darf nicht erlaubt werden. Wenn Einzelfälle zum allgemeinen Prinzip werden, geht die Achtung vor der Menschenwürde verloren.
Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert, dass ethisch-verfassungsrechtliche Grundsätze zum Kernstück der Juristen-Ausbildung werden. Denn zurzeit bleibt die Ausbildung in staatsorganisatorischen Fragen stecken. Richter sind daher auf Entscheidungen solchen Ausmaßes nicht vorbereitet.
In Deutschland erkranken jährlich 4.000 Menschen neu an ALS. Die Deutsche Hospiz Stiftung kämpft als Vertreter der Schwerstkranken und Sterbenden für Selbstbestimmung und Patientenschutz. Sie hat über 50.000 Mitglieder und Förderer.