Pressemeldungen
05.09.2011
Pflegebedürftige Menschen leiden ganz besonders. Sanktionsmaßnahmen gegen Verschleppungstaktiken bei der Terminvergabe der Fachärzte begrüßt.
Zu den von Bundesgesundheitsminister Bahr geplanten Sanktionsmaßnahmen gegen Fachärzte, bei denen es zu langen Wartezeiten bei der Terminvereinbarung kommt, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:
„Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt die Absicht des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, gegen die langen Wartezeiten bei der Terminvereinbarung von Fachärzten gesetzlich vorzugehen. Insbesondere Pflegebedürftige leiden außerordentlich unter diesen ärztlichen Praktiken, da hier die Wartezeiten dreimal länger sind, als im Durchschnitt. Obwohl Deutschland die höchste Fachärztedichte in Europa hat und seit Jahren die Zuwachsrate in dieser Sparte hoch ist, haben pflegebedürftige Menschen nichts davon. Selbst in stationären Pflegeeinrichtungen ist die Facharztversorgung mangelhaft. Über ein Drittel der 11.000 Einrichtungen in Deutschland haben noch nie einen Schmerztherapeuten, einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt, einen Augenarzt oder einen Gynäkologen gesehen. Hier haben sich ganze Facharztgruppen aus der vertraglichen Pflicht verabschiedet. Da bringt selbst das Warten nichts. Die gute Absicht des Ministers muss jedoch mit Leben erfüllt werden. So kann es nicht sein, dass eine gesamte Berufsgruppe in Haftung genommen wird, für Facharztkollegen, die nicht ihren vertraglichen Pflichten nachkommen. Hier muss der Minister klar sagen, wir er die Spreu vom Weizen trennen will. Bleibt das aus, dann wären seine Sanktionen ein Showeffekt, ohne praktische Wirkung. Dafür ist die Sache zu wichtig.“
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.