Pressemeldungen
23.09.2011
Patientenschützer begrüßen den lange geforderten ersten Schritt zur demokratischen Legitimation bei der Vergabe und Vermittlung von Organen. Ohne Aufklärung ist die Selbstbestimmung bei der Erklärungslösung nicht gegeben.
Zum heute anstehenden Beschluss des Bundesrates unter dem Tagesordnungspunkt 40 zum geplanten Transplantationsgesetz erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:
„Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt, dass zukünftig alle Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organspende durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden müssen. Dies ist ein erster Schritt hin zu der lange von Patientenschützern geforderten demokratischen Legitimation bei der Vergabe und Vermittlung von Organen. Die Entscheidung über Leben und Tod darf nicht einer privatrechtlichen Standesvertretung wie der Bundesärztekammer überlassen werden. Deshalb ist Ärztepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery zu widersprechen, wenn er beklagt, dass damit die Selbstbestimmung der Bundesärztekammer eingeschränkt wird. Es geht nicht um die Einführung einer Staatsmedizin, sondern um klare Kriterien bei der Verteilung von Lebenschancen. Dafür ist aber nicht die ärztliche Standesvertretung zuständig, sondern das Parlament.
Auf große Bedenken stößt bei den Patientenschützern die geplante Erklärungslösung. Wie ist Selbstbestimmung des potenziellen Spenders möglich, wenn er nicht über Hirntodkriterien und Verteilungspraxis aufgeklärt wird? Der Bundestag hat im anstehenden Gesetzesvorhaben zu klären, welche Voraussetzungen für eine objektive Beratung vorliegen müssen. Dass diese Kriterien bei der Ausgabe des Passes auf dem Bürgeramt erfüllt werden, ist unmöglich.“
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.