Pressemeldungen

01.06.2010

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Bundesgerichtshof steht vor weitreichender Entscheidung / Patienten im Wachkoma sind ebenso wenig Sterbende wie demenziell Erkrankte

Berlin. „Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden. Sie sind Schwerstkranke, die ein Recht auf umfassende Versorgung und Pflege haben. Wenn sich die Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes jetzt grundsätzlich zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei entscheidungsunfähigen Patienten äußern, müssen sie dies in den Vordergrund ihrer Überlegungen stellen“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. „Die Entscheidung der Richter ist weitreichend. Sie wird auch die hunderttausenden demenziell Erkrankten betreffen, die ebenso wenig Sterbende sind wie Patienten im Wachkoma.“

Am morgigen Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision eines Urteils, das 2009 wegen versuchten Totschlags gegen einen Rechtsanwalt ergangen war. Er hatte einer Mandantin dazu geraten, im Streit mit einem Pflegeheim Fakten zu schaffen und eigenmächtig den Schlauch der Magensonde ihrer Mutter zu kappen.

„Solche Wild-West-Methoden dürfen wir nicht zulassen. Vor allem aber muss klar gestellt werden, dass es beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen einzig und allein auf den Willen des schwerstkranken Patienten ankommt“, kommentiert Brysch. „Die entscheidenden Fragen müssen lauten: Woher wissen wir, ob das Opfer wirklich sterben wollte? Und inwiefern hatte sich im konkreten Fall, fünf Jahre nachdem die Patientin ins Wachkoma gefallen war, ihre Situation grundsätzlich geändert? Schon das Landgericht Fulda hätte hier Klarheit schaffen müssen. Doch der Wandel der ärztlichen Einschätzung, ob künstliche Ernährung medizinisch angezeigt ist oder nicht, wurde nicht in Frage gestellt. Das ist gefährlich. Denn ob künstliche Ernährung Körperverletzung ist, darf nicht davon abhängen, wie lange sie andauert und wie groß die Last für Angehörige ist.“

Eine ausführliche Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung finden Sie im Internet:http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_01_10.pdf .

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.