Pressemeldungen

31.01.2011

Organspendesystem ist intransparent / Rechtsstaatliche Aufsicht nötig / Patientenschützer warnen vor verpflichtender Erklärung zur Organspende

Berlin. "Als Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden fordern wir eine rechtsstaatliche Aufsicht über die Transplantationspraxis. Es kann nicht sein, dass sich der Staat aus dieser zentralen verfassungsrechtlichen Frage heraushält. Das ist deregulierte Verantwortungslosigkeit", erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.
Er kritisiert, dass nicht der Staat, sondern die Bundesärztekammer die Kriterien für die Organentnahme festgelegt hat. "Diese Praxis ist intransparent. Hinzu kommt: Eine privat organisierte Stiftung kümmert sich um das Thema Organspende. Die konkrete Verteilung führt die im niederländischen Leiden ansässige Gesellschaft Eurotransplant durch." Eugen Brysch zufolge ist das derzeitige System zu leicht zu manipulieren.

Die Patientenschützer haben beobachtet, dass viele Menschen im Hinblick auf Organspenden verunsichert sind. "Wenn die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien das Problem jetzt lösen wollen, indem sie bei der Ausgabe eines Führerscheins oder Personalausweises eine Erklärung erzwingen, so ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassung", so Eugen Brysch. "Bevor man sich entscheidet, muss man erst einmal informiert werden - auch darüber, ob mögliche Widersprüche zu einer existierenden Patientenverfügung bestehen."

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.