Pressemeldungen
16.11.2012
Organspende darf nicht ins Zwielicht geraten - DSO-Vorstand soll voerst Amt ruhen lassen
Zum heute bekannt gewordenen Prüfbericht über einen sieben Jahre zurückliegenden Transplantationsfall erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:
Berlin. „Der heute bekannt gewordene Bericht über eine nicht richtliniengemäße Organentnahme weist nicht nur auf Ungereimtheiten bei der Hirntoddokumentation hin. Auch die jahrelange Ermittlung in diesem Fall ist fragwürdig. Eine strafrechtliche Verfolgung ist dadurch nicht mehr möglich. Der Prüfbericht, der der Patientenschutzorganisation vorliegt, wirft viele Fragen auf. Warum wurde bei der Hirntoddokumentation geltendes Recht offenbar nicht angewendet? Warum braucht die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zwei Jahre, um der Überwachungskommission von dem Fall zu berichten? Warum dauert es weitere zwei Jahre, bis die Kommission die Ermittlungen abschließt? Und trotzdem kommt es zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Gibt es weitere Fälle, in denen Fehler passiert sind? Warum erfährt die Bevölkerung erst so spät davon?
Der Prüfbericht der Überwachungskommission der Bundesärztekammer weist zwar auf Fehler hin. Er zeigt aber, dass im Nachhinein bei Erinnerungslücken der Beteiligten keine Ermittlung mehr möglich ist. Protokolle wurden nicht geschrieben oder verschwinden einfach. Bis zur Aufklärung dieses schwerwiegenden Verdachts sollte der verantwortliche Vorstand der DSO sein Amt ruhen lassen. Ebenso sind sowohl der Gesundheitssausschuss als auch der Bundesgesundheitsminister gefordert, in einer gemeinsamen Sondersitzung die Verantwortlichen zu befragen. Die Menschen wollen sicher sein, dass besonders bei der Hirntoddiagnostik die Regeln eingehalten werden. Klare Abgrenzung von Leben und Tod ist wichtig für die Entscheidung künftiger Spender.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.