Pressemeldungen

27.09.1999

Neue Patientenverfügung der beiden Kirchen - Volksverdummung statt Sicherheit

Enttäuscht und entsetzt reagierte die Deutsche Hospiz Stiftung auf die Vorstellung der neuen gemeinsamen Patientenverfügung der beiden Kirchen. Die lange Vorbereitung und die Schwierigkeit des Themas hätten mehr erwarten lassen. Neues Betreuungsrecht, Bundesärztekammer-Grundsätze und verfassungsrechtliche Aspekte sind nicht ausreichend berücksichtigt.

Zentraler Kritikpunkt ist jedoch: Das Dokument schafft für die Betroffenen keine Sicherheit. Die Formulierungen sind so allgemein und schwammig, dass sie für keinen Arzt bindend sind, sondern nur ein "Autonomie-Placebo" darstellen, wie es in einem Gutachten des renommierten Kölner Verfassungsrechtlers Prof. Höfling heißt, der die Medizinische Patientenanwaltschaft der Deutschen Hospiz Stiftung damit bestätigt hat.

Durch die anleitende Vorgabe wird der Betroffene zu dieser Unsicherheit bewusst hingeführt. Das ist Volksverdummung, nicht Hilfestellung. Eine Patientenverfügung muss möglichst genau die Situation beschreiben, um valide zu sein. Die Erfahrung mit Ratsuchenden am Hospiztelefon der Stiftung zeigt: Dafür müssen Hilfen gegeben werden, die verständlich sind. Die Deutsche Hospiz Stiftung bietet daher ihre Medizinische Patientenanwaltschaft nur mit einem erklärenden Begleittext an.

Die Extreme "Behandlungsabbruch oder Maximaltherapie" können aufgelöst werden. Hospizarbeit und Palliativmedizin stellen die Lösung dar, die man mit einer Patientenverfügung einfordern kann. Das Dokument der Kirchen versäumt diesen Hinweis. Gleichzeitig bleibt es - je nach Situation und Arzt - möglich, dass zu kurz behandelt und vorzeitig eine Behandlung abgebrochen wird, ebenso dass zu lange behandelt und Leiden unnötig verlängert wird.

Die Stiftung fordert die Kirchen auf, das Dokument zurückzuziehen und zu überarbeiten. Sie bietet hierbei ihre Mitarbeit an.