Pressemeldungen
13.02.2012
Mehr als 1,35 Millionen haben nichts vom Pflegeneuausrichtungsgesetz - Koalitionsvertrag löst sich bei der Pflegereform in Luft auf
Berlin. „Der Entwurf für das Pflegeneuausrichtungsgesetz klammert 1,35 Millionen pflegebedürftige Menschen komplett aus“, beklagt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes.
Von den großen Zielen des Koalitionsvertrages, eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen, ist nichts übrig geblieben. Weder ist die Pflege in Deutschland generationsgerecht noch wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff reformiert. Von einer nachhaltigen Finanzierung sind wir weit entfernt. Kurzatmigkeit ist die Strategie des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr. Der Koalitionsvertrag löst sich bei der Pflegereform in Luft auf.
Opfer sind die pflegebedürftigen Betroffenen und ihre Familien. Gerade für Bewohner von Pflegeheimen bestehe ein erhöhtes Armutsrisiko. „Private Vorsorge, die sich viele Menschen gar nicht mehr leisten können, kann daher aus sozialstaatlichen Gründen nicht die einzige politische Lösung sein. Pflege ist kein privates Risiko, wie die Politik es gerne nennt. Eine Pflegeversicherung darf keine Teilkaskoversicherung sein“, meint Brysch. Daher müssen Pflege- und Krankenkassen gleich organisiert werden. Das bisherige nebeneinander der Versicherungen mit den verschiedenen Formen der Dienstleistungen habe sich nicht bewährt. „Die Trennung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung muss aufgehoben werden“, fordert Brysch.
Brysch bemängelt zudem: „Die angekündigten Leistungsverbesserungen greifen zu kurz. Bewohner von Pflegeheimen und Menschen mit der Pflegestufe III, die demenziell erkrankt sind, bleiben bei diesem Vorschlag komplett außen vor, ebenso wie pflegebedürftige Menschen ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz.“ Daher fordert der Patientenschützer, dass die Leistungen spiegelbildlich zur Leistungsentwicklung in den Pflegestufen I und II auch für die Pflegestufe III angepasst werden: „Parallel dazu muss die Aufstockung der Leistungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige erfolgen. Die soziale Betreuung einbeziehende Versorgung muss im ambulanten wie im stationären Sektor gleichermaßen gewährleistet sein.“
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.