Pressemeldungen
18.04.2016
Kriminalität: Wirksame Kontrollen gegen Kriminelle in der Pflege
Zum organisierten Abrechnungsbetrug in der Pflege erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
"Der Gesetzgeber hat Pflegeversicherung und Krankenversicherung künstlich getrennt. Das macht den Milliardenbetrug mit Pflegebedürftigen erst möglich. Für ihr perfides Spiel auf Kosten der Pflegebedürftigen nutzt die organisierte Kriminalität die fehlende Verzahnung. Auch werden Leistungen der Pflegekassen kontrolliert, Leistungen der Krankenkasse aber nicht. So können Kriminelle Behandlungen abrechnen, die nie erbracht wurden. Beispiel Pflege-WG. Dort wird das morgendliche Waschen eines Patienten über die Pflegekasse abgerechnet, seine Wundversorgung aber als häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse. Ebenso wird das Nebeneinander beider Versicherungen bei Schwerstkranken ausgenutzt, die intensiv versorgt werden. In Beatmungs-WGs fallen pro Patient monatlich schnell über 20.000 Euro an. Auch hier fehlen wirksame Kontrollen. Deshalb brauchen wir wirksame Kontrollen, um dieser Mafia das Handwerk zu legen. Beide Versicherungen müssen endlich gemeinsam in den Blick genommen werden. Dafür hat Bundesgesundheitsminister Gröhe die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Auch sind die Länder aufgefordert, Wohn-WGs stärker als bisher zu kontrollieren. Außerdem sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften notwendig, um den Sumpf von Abrechnungsbetrug auszutrocknen."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.