Pressemeldungen

20.04.2000

Kasse lenkt ein – Irene Wüller bleibt im Hospiz Deutsche Hospiz Stiftung kämpft erfolgreich für Sterbende

Recklinghausen/Dortmund. Eingelenkt hat die AOK Recklinghausen im Streit um den Hospiz-Aufenthalt der todkranken Irene Wüller (68). Der Kampf der Angehörigen und der Deutschen Hospiz Stiftung hat sich gelohnt: Die AOK übernimmt die Kosten des notwendigen Aufenthaltes, auch die aufgelaufenen. Die drohende Abschiebung in ein Pflegeheim ist abgewendet. "Sterbende haben keine Chance, sich durch alle Instanzen zu klagen", sagt Franz-Josef Wüller, der 32-jährige Sohn der Krebskranken. "Nur mit Hilfe der Deutschen Hospiz Stiftung, der Öffentlichkeit und des Hospizes selbst konnten wir unser Recht schnell durchsetzen."

Monatelang hatte der Polizist zuvor mit der AOK darüber gestritten, ob sie ihren Anteil an den Kosten trägt. "So ein Fall darf sich nie mehr wiederholen", mahnt Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz Stiftung. "Wir freuen uns sehr darüber, dass die AOK auf den Weg des Rechts und der Gerechtigkeit zurückgekehrt ist." Denn die Stiftung setzt sich für unabhängigen Patientenschutz ein, gerade bei Sterbenden. So hilft sie konkret an ihrem Schmerz- und Hospiztelefon unter der Nummer 0231/73 80 730.

Bei Irene Wüller war die ursprüngliche Diagnose der Ärzte eindeutig: Hirntumor, keine Chance auf Heilung, baldiger Tod. Doch die Kasse hatte ihr zum schnellen Sterben eine Frist gesetzt: Sie zahlte nur zwei Monate, entgegen Recht und Gesetz. Jetzt hat sie allerdings eingelenkt, so dass die Krebskranke weiterhin im Hospiz "Zum Heiligen Franziskus" menschenwürdig betreut werden kann. Mit professioneller Schmerztherapie, Pflege, menschlicher Zuwendung und in der Nähe von Ehemann und Sohn, die sie täglich besuchen.

Zurück nach Hause kann Irene Wüller keinesfalls. Ihr Ehemann und ihr einziger Sohn hatten sie bereits über Jahre hinweg gepflegt, so lange es nur irgendwie ging. Der Sohn war deswegen extra umgezogen und hatte sich in die Nähe seiner Eltern versetzen lassen. Doch nach einem schweren Dienstunfall konnte er ein Jahr lang nicht arbeiten. Kurz danach wurde auch noch der 73-jährige Vater schwer krank und musste operiert werden. Ärzte attestieren ihm, dass er seine Frau nicht mehr pflegen kann. Seither verbringt die Krebskranke ihre letzte Lebensphase stationär im Hospiz. Eines Tages zog die AOK ein Gutachten aus dem Ärmel, das die Abschiebung in ein Pflegeheim rechtfertigen sollte. Doch solche Einrichtungen können die qualifizierte Hospizarbeit und Schmerztherapie gar nicht leisten. Deswegen ist im Sozialgesetzbuch eine solche Abschiebung auch nicht vorgesehen.