Pressemeldungen
01.06.2011
Harald Schliemann ist neuer Vorsitzender des Stiftungsrates – Prof. Dr. Friedhelm Farthmann zum Ehrenvorsitzenden ernannt
Dortmund. Der Stiftungsrat der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung beginnt heute unter dem neuen Vorsitz von Harald Schliemann seinen Dienst. Der 67-jährige Jurist und Politiker tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Friedhelm Farthmann an, der dem Stiftungsrat weiter als Ehrenvorsitzender angehört. Prof. Farthmann hatte den Vorsitz seit der Gründung der Stiftung 1995 inne. Der Träger des Verdienstordens des Landes NRW und des Landes Berlin war von 1975 bis 1985 Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW. Danach war er Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Bevor er in die Politik ging, betätigte sich Farthmann als Geschäftsführer des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Sein Nachfolger als Stiftungsratsvorsitzender bei der Patientenschutzorganisation war von 2004 bis 2008 Justizminister des Freistaats Thüringen. Zuvor hatte Harald Schliemann als Vorsitzender Richter beim Landesarbeitsgericht gearbeitet. 1987 wechselte er zum Bundesarbeitsgericht nach Kassel, das 1999 nach Erfurt verlegt wurde. Seit 1998 kümmerte er sich dort als Vorsitzender Richter des 4. Senats überwiegend um das Tarifrecht.
Zum stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden bestimmte der Malteser-Orden als Stifter Eugen Münch. Weitere Mitglieder des Stiftungsrates sind: Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Prof. Dr. Bettina Sangathe-Husebø und Michael Wirtz. Neu berufen wurde Prof. Dr. Helen Kohlen. Die Sozial- und Gesundheitswissenschaftlerin ist Spezialistin auf dem Gebiet der Ethik in der Pflege.
Der Stiftungsrat der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wird alle fünf Jahre vom Rat der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ordens berufen.
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.