Pressemeldungen

12.09.2014

Fall Muhammet: Rechtsweg für Transplantationspatienten weiter unklar

Zum heutigen Zwischenvergleich am Landgericht Gießen im „Fall Muhammet“ erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Gießen. „Weiterhin sind Schwerstkranke, die ein Organ benötigen, vom Gesetzgeber allein gelassen. Es ist gut, dass das Landgericht Gießen heute einen Weg aufzeigt, wie für den kleinen Muhammet eine Einzelfalllösung erreicht werden könnte. Schlecht ist jedoch, dass der Rechtsweg für die Patienten in Deutschland weiterhin nicht geklärt ist. Denn erst vor einigen Wochen hatte sich nicht ein Zivilgericht, sondern ein Verwaltungsgericht in einer Wartelistenentscheidung für zuständig erklärt. Für die Patienten bleibt damit unklar, an welches Gericht sie sich wenden müssen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert den Deutschen Bundestag auf, endlich für einen klaren Rechtsweg im Transplantationsgesetz zu sorgen.“


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.