Pressemeldungen
28.04.2003
Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Sterbehilfe-Urteil des ungarischen Verfassungsgerichtes
Schutz der Patienten in Europa gestärkt
Dortmund. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt das Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Dieses hatte entschieden, dass nach dem Vorbild der überwiegenden Zahl der europäischen Staaten aktive Sterbehilfe auch weiterhin verboten bleibt. Damit hatte sich das Gericht bewusst gegen eine Regelung gewandt, wie sie in den Niederlanden und Belgien seit einigen Jahren praktiziert wird.
„Schon heute müssen sich die Ärzte am Willen des Patienten orientieren. So ist indirekte und passive Sterbehilfe bereits erlaubt. Ärzte dürfen also nicht gegen den Willen des Patienten Leiden verlängern. Vor allem dann nicht, wenn der Patient eine aussagefähige Patientenverfügung verfasst hat - wie die Medizinische Patientenanwaltschaft der Deutschen Hospiz Stiftung. Damit ist gewährleistet, dass Schwerstkranke und Sterbende ihren Vorstellungen entsprechend behandelt werden“, sagte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. „Aktive Sterbehilfe - also die Tötung des Patienten - leistet dagegen Kostendämpfern im Gesundheitssystem Vorschub und verhindert notwendige Reformen im europäischen Gesundheitssystem.“
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von rund 50 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.