Pressemeldungen
05.07.2006
Deutsche Hospiz Stiftung: Neuer Leistungsanspruch der Schwerstkranken und Sterbenden auf umfassende Sterbebegleitung darf nicht Zankapfel werden
Berlin. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung endlich Gesetz werden soll. „Es ist gut, dass die Politik jetzt Prioritäten setzt - gerade in Zeiten knapper Mittel“, lobt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das von der großen Koalition vorgelegte Papier greift Forderungen der bundesweit arbeitenden Patientenschutzorganisation für schwerstkranke und sterbende Menschen auf. Wie aus den Eckpunkten hervor geht, soll der Leistungsanspruch auf Palliativversorgung und auch deren Vergütung definiert und verbessert werden. „Eine klare Abfuhr erteilen wir all jenen, die diesen Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten abwehren wollen. Die Leistungserbringer, die zum Teil auch Kürzungen hinnehmen müssen, sollten die professionelle Sterbebeleitung nicht zum Zankapfel machen“, verdeutlicht Brysch. Berlin. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung endlich Gesetz werden soll. „Es ist gut, dass die Politik jetzt Prioritäten setzt - gerade in Zeiten knapper Mittel“, lobt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das von der großen Koalition vorgelegte Papier greift Forderungen der bundesweit arbeitenden Patientenschutzorganisation für schwerstkranke und sterbende Menschen auf. Wie aus den Eckpunkten hervor geht, soll der Leistungsanspruch auf Palliativversorgung und auch deren Vergütung definiert und verbessert werden. „Eine klare Abfuhr erteilen wir all jenen, die diesen Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten abwehren wollen. Die Leistungserbringer, die zum Teil auch Kürzungen hinnehmen müssen, sollten die professionelle Sterbebeleitung nicht zum Zankapfel machen“, verdeutlicht Brysch.
Der neue Leistungsanspruch auf eine umfassende Sterbebegleitung entspricht genau dem Entwurf eines Palliativleistungsgesetzes, den die Stiftung Ende Mai vorgestellt hat. „Dieser zeigt, wie ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf eine umfassende und professionelle Sterbebegleitung praktikabel umgesetzt werden kann“, erklärt Brysch. Er schafft eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Palliativversorgung. Dieses Ziel soll insbesondere durch die Einführung von 660 ambulanten Palliativdiensten erreicht werden. Ferner sehen die Eckpunkte der Gesundheitsreform vor, „konkrete und unbürokratische Abrechnungsmodalitäten“ zu schaffen, „die auch die Schnittstellen zum stationären und ambulanten Bereich sowie anderen Kostenträgern berücksichtigen“. „Das ist ein ebenso wichtiger Aspekt. Denn gerade die strikte Trennung von ambulantem und stationärem Bereich ist in der Praxis hinderlich“, erläutert Brysch. Würden hingegen alle Versorgungsstrukturen vom Leitgedanken der umfassenden Sterbebegleitung geprägt, könnten weit mehr Menschen zu Hause sterben als bislang.
Der Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.hospize.de/docs/gesetz_02.pdf.
Hintergrund
In diesem Jahr erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.