Pressemeldungen

30.08.2004

Deutsche Hospiz Stiftung: Der Patientenwille entscheidet

Berlin. „Priorität hat, was der Patient will. Kann er sich selbst nicht äußern, bildet eine gültige und valide Patientenverfügung seinen Willen ab und ist als solche umzusetzen“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Heute legt die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ voraussichtlich ihren Zwischenbericht zu Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vor. „Die kontroverse Diskussion in der Enquete zeigt, wie behutsam mit dem Thema umzugehen ist. Dennoch ist eine verlässliche Richtschnur zum Umgang mit Patientenverfügungen dringend erforderlich.“ Erstens müsse eine gültige Patientenverfügung bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Zweitens sei im Ernstfall zu prüfen, ob sie die konkrete Krankheitssituation wirklich trifft.

Patientenverfügung auch vor dem Sterbeprozess verbindlich

„Die Menschen kommen zu uns mit dem Wunsch, ihren Willen auch für Situationen zu äußern, die vor dem Sterbeprozess liegen“, sagt Brysch. Die Deutsche Hospiz Stiftung hilft beim Verfassen der Medizinischen Patientenanwaltschaft, der juristisch geprüften Patientenverfügung. „Patientenverfügungen auf den Sterbeprozess zu beschränken geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.“ Hat sich der Patient nicht eindeutig in einer Patientenverfügung geäußert, sollte eine Ethik-Kommission entscheiden, ob die individuelle Verfügung auf die konkrete Krankheitssituation zutrifft. Diese Kommission besteht aus den behandelnden Ärzten, Pflegern, aus Psychologen und Seelsorgern. Wenn diese sich uneinig ist, ob Behandlungen vor dem Sterbeprozess abgebrochen oder weitergeführt werden, muss aber in jedem Fall das Vormundschaftsgericht als unabhängige Instanz entscheiden.

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat eine Grafik zum Thema „Durchsetzung des Patientenwillens“ entwickelt sowie eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die auf Wunsch angefordert werden können.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.