Pressemeldungen

19.10.2016

DAK-Report: Pflegebedürftige sind von der Palliativversorgung abgeschnitten

Zu dem heute vorgestellten DAK-Pflegereport erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. "Der Pflegereport zeigt, Pflegebedürftige sind von der Palliativversorgung abgeschnitten. Auch wenn sich 80 Prozent der Menschen wünschen, zu Hause oder im Hospiz zu sterben, ist es in der Realität genau umgekehrt. Der allergrößte Teil stirbt im Pflegeheim oder Krankenhaus. Diese Tendenz hat sich in den letzten 20 Jahren verstärkt. Das liegt daran, dass Pflegeheime immer mehr Orte des Sterbens sind. Jährlich sterben hier 350.000 Menschen, davon haben mehr als 200.000 einen hospizlichen und palliativen Bedarf. Das neue Hospiz- und Palliativgesetz gibt darauf keine Antwort. Es fehlt an eigenen Palliativteams in den 13.000 Pflegeheimen. Die Patientenschützer fordern daher einen Rechtsanspruch auf Hospizleistungen auch für Heimbewohner mit entsprechendem Bedarf. Stationäre Hospize erhalten von den Sozialkassen 8.000 Euro monatlich für jeden Sterbenden. Das ist viermal mehr als für die Sterbebegleitung in einem Pflegeheim derzeit zur Verfügung steht. Ebenso macht der DAK-Report deutlich, dass die niedergelassenen Ärzte nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen daheim ambulante Palliativangebote zu vermitteln. Dreimal mehr der verstorbenen Pflegebedürftigen, die eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhalten haben, waren in der letzten Zeit ihres Lebens im Krankenhaus."

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.