Pressemeldungen

09.06.2011

Bundesminister Bahr muss handeln - Regelung des GKV Bundesverbandes reichen für die Versicherten der City BKK nicht aus

Anlässlich der bevorstehenden Schließung der City BKK und der unbefriedigenden Situation für betroffene Versicherte beim Krankenkassenwechsel erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

„Die erneuten Probleme bei der bevorstehenden Schließung der City BKK zeigen deutlich, dass das System zwar auf einen Wechsel der Krankenkasse, aber nicht auf die Insolvenz einer solchen vorbereitet ist. Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung, aber die greift nicht. Gesundheitsminister Bahr muss endlich dafür sorgen, dass die Insolvenz einer Krankenkasse nicht zum Risiko für die Versicherten wird. Denn insbesondere Pflegebedürftige und Menschen, die bei der Organisation ihrer Formalitäten auf Hilfe angewiesen, sind die Verlierer dieses 'Systemfehlers'. Wer den Wettbewerb und damit die Schließung von Krankenkassen fördert, muss das System darauf vorbereiten. Es ist ein Skandal, dass gesetzlich Versicherte Privatrechnungen bezahlen sollen oder dass Ärzte die Behandlung verweigern. Geschweige denn, dass durch die Insolvenz einer Krankenkasse mögliche Versorgungslücken bei der Auszahlung von Pflege- oder Krankengeldern entstehen. Die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Schwerstpflegebedürftigen begrüßt zwar die jetzt vom GKV-Bundesverband erarbeitete Übergangslösung, diese ist aber nicht verbindlich für die Kassenärzte. Um eine verbindliche Regelung zwischen Krankenkassen und Kassenärzten zu schaffen, muss die Regierung und in diesem Fall Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.