Pressemeldungen
10.07.2024
Kostenexplosion bei den Pflegebedürftigen kann nicht durch Flickschusterei begrenzt werden
Die aktuellen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen zeigen deutlich, dass die nach Verweildauer gestaffelten Zuschüsse die Kostenexplosion für Pflegeheimbewohner nicht wirksam begrenzen können. Durchschnittlich steigen im Bund die Eigenanteile im ersten Jahr auf 2.871 Euro, im zweiten Jahr auf 2.620 Euro, im dritten Jahr auf 2.284 und ab dem vierten Jahr auf 1.865 Euro. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch:
Dortmund. "Eine Pflegereform muss Schluss machen mit den Festbeträgen. Denn davongaloppierende Löhne und allgemeine Preissteigerungen führen zu explodierenden Eigenanteilen der Pflegeheimbewohner. Das ist selbst für Menschen unkalkulierbar, die Vorsorge treffen wollen und können. Zukunftssicherheit und Generationengerechtigkeit sehen anders aus. Vergessen wird, dass die Kostenlawine auch die ambulante Pflege erfasst. Hier leben über eine Million Menschen, die täglich zusätzlich professionelle Hilfe brauchen. Deshalb gilt es, die Pflegeversicherung für ambulant und stationär versorgte Menschen berechenbar zu machen. Hier muss der Eigenanteil für die reine Pflege gedeckelt, der Versicherungszuschuss für die Hilfsbedürftigen aber parallel zur Kostenentwicklung angepasst werden. Für die drei Millionen allein von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen muss das Pflegegeld um jeweils 300 Euro erhöht und jährlich dynamisiert werden. Gelingt das der Ampel-Koalition nicht, bleibt die Pflegeversicherung Flickschusterei. Ohne einen Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger zur Pflegeversicherung und einen staatlichen Zuschuss wird das nicht gehen. Umfragen zeigen deutlich, dass eine Mehrheit hierzulande dazu bereit ist. Aber auch die Bundesländer sind in der Pflicht. Sie haben endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Ausbildungs- und Investitionskosten zu übernehmen. So könnten die Betroffenen im Bundesdurchschnitt um jährlich rund 7.500 Euro entlastet werden."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.