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18.06.2024

Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner übernimmt Stiftungsratsvorsitz

Hannover. Mit Berufung der neuen Vorsitzenden Inken Gallner vollzieht sich ein Generationswechsel an der Spitze des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die 59-jährige Richterin und Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes tritt damit heute in Hannover die Nachfolge von Harald Schliemann an, der die Position 13 Jahre innehatte. Der 80-jährige Jurist und Politiker übte von 2004 bis 2008 das Amt des Justizministers des Freistaats Thüringen aus. Zuvor war er als Vorsitzender Richter beim Landes- und Bundesarbeitsgericht (BAG) tätig. Als Stiftungsratsvorsitzender gestaltete Harald Schliemann die Transformation von der Deutschen Hospiz Stiftung zur Deutschen Stiftung Patientenschutz entscheidend mit. Seine Nachfolgerin Inken Gallner ist bereits seit sechs Jahren Mitglied des Stiftungsrates und wurde schon nach kurzer Zeit stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 1994 war sie an verschiedenen Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg tätig. 2007 folgte die Ernennung zur Richterin am BAG und 2017 zur Vorsitzenden Richterin. Aktuell bekleidet sie dort den Vorsitz des 10. Senats und kümmert sich unter anderem um das Tarifrecht.

Darüber hinaus wurde Prof. Dr. Wolfram Höfling zum neuen stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden berufen. Der Staatsrechtler unterstützt schon seit mehr als 20 Jahren zunächst als Mitglied des Vorstandes und später des Stiftungsrates die Arbeit der Patientenschützer mit seiner medizinrechtlichen und -ethischen Expertise. Zudem war er von 1998 bis 2022 Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und acht Jahre lang Mitglied des Deutschen Ethikrates.

Der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Patientenschutz wird alle fünf Jahre vom Rat der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens e.V. berufen.

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.