Pressemeldungen

14.12.2023

Patientenschützer hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Lauterbachsche E-Akte ausbremst

Zu den heute vom Bundestag verabschiedeten Digitalgesetzen erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Schwerstkranke und Pflegebedürftige, die ihre informationelle Selbstbestimmung ausüben wollen, werden durch die Einführung der elektronischen Patientenakte benachteiligt. Das heute bestehende Recht auf einen Medikationsplan in Papierform wird ihnen dann verwehrt. Diese Patientengruppe hat auch bei der Beteiligung der E-Akte das Nachsehen, weil wichtige Altbefunde nicht eingepflegt werden müssen. Zudem bleiben digital unerfahrene Menschen außen vor. Ebenso ist es ein Verstoß gegen Grundrechte, dass selbst anonymisierte Gesundheitsdaten ohne Zustimmung der Betroffenen an die pharmazeutische Forschung weitergegeben werden. Im Gegenzug wird die Forschung jedoch nicht verpflichtet, alle Ergebnisse zu publizieren. Viel zu oft verschwinden unliebsame Erkenntnisse in den Schubladen. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das Lauterbachsche Gesetzesvorhaben ausbremst."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.