Pressemeldungen
07.11.2023
Bundesbehörde hat nicht die Aufgabe, über Leben und Tod zu entscheiden
Zu dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht seine eigene Rechtsprechung revidiert hat. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat keinen Auftrag, die Zuteilung von Natrium-Pentobarbital zu regeln. Beamte bekommen also nicht die Aufgabe, über Leben und Tod zu entscheiden. Schließlich gibt es ausreichend alternative Selbsttötungsmittel. Damit wird auch die Absicht von Karl Lauterbach vereitelt, eine Regelung zur Abgabe von Pentobarbital zu konstruieren. Jetzt ist jedoch der Bundestag gefordert, ein Verbot der kommerziellen Hilfe zur Selbsttötung auf den Weg zu bringen. Ebenso müssen Sterbehelfer persönlich dafür haften, die Selbstbestimmung des Sterbewilligen zu garantieren."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.