Pressemeldungen

20.10.2023

Krankenhaustransparenzgesetz bleibt für die meisten Patienten viel zu unkonkret

Zu dem nun vom Bundestag verabschiedeten Krankenhaustransparenzgesetz erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Ohne Zweifel wollen die Menschen wissen, welches Leistungsangebot und welche Qualität die infrage kommenden Krankenhäuser bieten. Doch Qualität misst sich nicht nur allein an der Zahl der Beschäftigten im Verhältnis zu den vorhandenen Betten, der Behandlungshäufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate. Auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Patientengruppen und eine funktionierende Steuerung der Patienten im Krankenhaus selbst spielen eine entscheidende Rolle. Doch dazu viel zu wenig und unkonkretes im Krankenhaustransparenzgesetz. Ebenso bleibt ungeklärt, ob die hier vorgesehene Risiko-Adjustierung praktisch ausreicht. Auch darf nicht vergessen werden, dass bei einer Notfallaufnahme der Einfluss der Patienten in ein bestimmtes Klinikum mit einer gesonderten Fachabteilung oft nicht gegeben ist. Die Leitstellen und Rettungsdienste müssen sicherstellen, dass es nicht zu Fehleinweisungen kommt."