Pressemeldungen
23.08.2021
Dynamisierung des Pflegegeldes für die 3,3 Millionen daheim Versorgten muss im Bundestag erstritten werden
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Corona-Pflegestudie des Sozialverbands VdK Deutschland erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Nie waren die 3,3 Millionen daheim lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ohnmächtiger als in der Pandemie. Alleingelassen von der Politik erleben die Betroffenen ihre Perspektivlosigkeit. Doch ein individueller Rechtsanspruch auf Dynamisierung des Pflegegeldes kann nicht in langjährigen Gerichtsprozessen, sondern nur im Bundestag erstritten werden. Immerhin werden über 64 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause allein von ihren Angehörigen versorgt. Für diese Menschen hält die aktuelle Pflegereform nichts bereit. Auch sind Pflege und Beruf für pflegende Angehörige nach wie vor kaum in Einklang zu bringen. Die Angst, die Liebsten mit Corona anzustecken, hat den emotionalen Druck immens erhöht. Doch weiterhin fehlt ein Sicherungsnetz für die Pflege daheim. Deshalb braucht es ein Pflegezeitgeld als Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld. Zudem sind Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Mangelware. Hier gilt es, einen Rechtsanspruch wie für Kita-Plätze einzurichten. Die Pandemie hat die Lage der ambulanten Versorgung drastisch verschärft. Die Bundesregierung ist gefordert, die Angebote umgehend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.