Pressemeldungen
01.04.2021
Hausärzte müssen Aufklärungspflicht bei der Impfung ernstnehmen - AstraZeneca bisher bei den über 60-Jährigen kaum verimpft
Zum heutigen Impfstart in den 35.000 Hausarztpraxen erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Selbst wenn die Hausärzte der aktuellen Empfehlung der STIKO folgen, sind sie nicht von ihrer Aufklärungspflicht befreit. Umfassende Information und Beratung sind vielmehr Voraussetzungen, damit der Impfwillige sein Risiko einschätzen kann. In den Impfzentren gibt es dafür ein obligatorisches Verfahren, in dem die Krankengeschichte, mögliche Impfreaktionen und Risikofaktoren in den Blick genommen werden. Dieses Vorgehen muss auch für die niedergelassenen Ärzte gelten. Eine besondere Bedeutung kommt dem Monitoring zu. Denn die Sinusvenenthrombosen zeigten sich bei den unter 60-Jährigen erst vier bis 16 Tage nach der Impfung mit AstraZeneca. Da dieser Impfstoff hierzulande bisher kaum bei älteren Menschen verimpft wurde, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Deshalb müssen sich die Hausärzte dieser Verantwortung stellen."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.