Pressemeldungen

04.02.2021

Ethikrat zeigt Perspektive aus Isolation - nicht geimpfte Pflegebedürftige dürfen von Pflegedienstleistern nicht ausgeschlossen werden

Zu den Empfehlungen des Ethikrates und den damit verbundenen Perspektiven und Konsequenzen in der Altenpflege erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Wenn alle Pflegeheimbewohner die Möglichkeit hatten, ein Impfangebot anzunehmen, sind die Empfehlungen des Ethikrats für die Hochbetagten eine Perspektive. Auch wenn immer noch nicht geklärt ist, ob ein Geimpfter immun ist. Isolation, Einsamkeit und Einschränkungen werden dann ein Ende haben. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, gerade in der Altenpflege den Immunstatus in den Blick zu nehmen. Dann liegen auch endlich brauchbare Fakten vor, wie eine Impfung bei den Hochbetagten wirkt. Auch muss weiterhin darauf gedrängt werden, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Hier mangelt es in vielen Heimen an den Mindest-Standards. Jedoch muss klar sein, dass Nicht-Geimpfte um strenge Schutzmaßnahmen praktisch nicht herumkommen. Pflegedienstleister dürfen diese Menschen nicht von der Altenpflege ausschließen."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.