Pressemeldungen

07.12.2020

Acht Millionen Menschen können bei der Corona-Impfung nicht oberste Priorität haben – Pflegebedürftige sind sonst die Verlierer

Zu dem Entwurf für eine Impf-Priorisierung von der Ständigen Impfkommission erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Über acht Millionen Menschen scheinbar gleichberechtigt bei der Priorität auf Nummer eins zu setzen, kann nicht funktionieren. Deshalb müssen zunächst die Pflegebedürftigen und Schwerstkranken die Chance auf eine Impfung bekommen. Erst danach sind Menschen an der Reihe, die in medizinischen und pflegerischen Bereichen arbeiten. An dritter Stelle gilt es, die systemrelevanten Berufe zu stellen. Erst dann sind die Impfstoffe für alle zugänglich zu machen. Wenn die Bundesregierung jetzt von dieser klaren Rangfolge abweicht, macht das Pflegebedürfte schnell zu Verlierern beim Kampf um die erste Impfung. Gibt es diese klare Priorisierung nicht, stecken die Entscheider vor Ort im Dilemma. Das muss der Bundestag verhindern.“ 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.