Pressemeldungen

05.05.2020

Corona-Krise: Obergrenze bei Neuinfektionen ist unsolidarisch

Corona-Krise: Obergrenze ist unsolidarisch und funktioniert nicht - Heimbewohner müssen beim Infektionsgeschehen mitgezählt werden

Bund und Länder planen, eine regionale Obergrenze für Covid-19-Infektionen festzusetzen. Der Plan lautet, den Lockdown beim Erreichen dieser Grenze wieder einzuleiten. Pflegeheimbewohner sollen aus der Betrachtung des Infektionsgeschehens ausgeklammert werden. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Das Gegenteil von gut gemeint ist oft schlecht gemacht. Eine Obergrenze für die Infektion einzurichten, kann ein sinnvoller Schritt sein, das regionale Infektionsgeschehen zu steuern. Doch die 800.000 pflegebedürftigen Menschen in den Heimen und die hunderttausenden Altenpflegekräfte herauszunehmen, ist gedankenlos. Diese Regelung darf so nicht kommen. Das hat nichts mit Solidarität zu tun. Damit würde man die Schwächsten ihrem Schicksal überlassen. Der Plan funktioniert auch praktisch nicht. Schließlich sind die Altenpflegekräfte ebenfalls Teil der Gesellschaft. Zudem gibt es Orte in Deutschland, da beträgt der Anteil der Pflegeheimbewohner an der Gesamtbevölkerung mehr als 10 Prozent. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich dann rasch Covid-19 in der gesamten Gemeinde ausbreitet. Deshalb muss das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen in die Gesamtbewertung einfließen."


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.