Pressemeldungen

26.02.2020

Urteil Bundesverfassungsgericht - Selbsttötung wird zur selbstverständlichen Therapieoption

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe verkündet. Zu diesem Urteil erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Jetzt kann die Beihilfe zum Suizid jederzeit von jedermann angeboten werden. Damit wird die Selbsttötung zur selbstverständlichen Therapieoption. Der Gesetzgeber hat kein Instrument, dem jetzt noch einen Riegel vorzuschieben. Das Urteil mag nach Selbstbestimmung klingen, geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Schließlich würden mehr als die Hälfte der Menschen lieber den Suizid wählen, als in ein Pflegeheim zu ziehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die einsamen, alten und schwachen Menschen. Das wird die Solidarität mit den Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft grundlegend verändern."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.