Pressemeldungen
06.08.2019
Pflegende Angehörige: Konzept des Pflegedarlehens ist gescheitert
Berufstätige pflegende Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Auszeit vom Job, in der die Pflegeversicherung ein Unterstützungsgeld zahlt. Zudem können sie eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit nutzen. Seit 2015 können sie zur Finanzierung dieser Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses staatliche Angebot wird aber kaum in Anspruch genommen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Das Konzept der Darlehensregelung bei den Pflegezeiten ist gescheitert. Kein Mensch nimmt einen Kredit, um weniger arbeiten zu müssen und dafür Angehörige zu pflegen. Die Regelung geht an den Bedürfnissen der 360.000 berufstätigen pflegenden Angehörigen vorbei. Denn seit jetzt vier Jahren wurden nur 921 Darlehen genommen, um sich für die Pflege von der Arbeit freistellenzulassen. Gerade einmal 200 Darlehen pro Jahr sind eine traurige Bilanz und ein Armutszeugnis für die Politik. Doch weder die Familienminister Giffey noch Gesundheitsminister Spahn wollen daran aber nichts ändern. Obwohl eine Freistellung vom Beruf für viele pflegende Angehörige extrem wichtig ist. Schließlich haben im Jahr 2017 rund 82.000 pflegende Angehörige eine mehrmonatige Auszeit vom Beruf genommen, um einen Angehörigen zu pflegen. Im gleichen Jahr wurden aber nur 187 Darlehen beantragt. Auch lagen die Ausgaben des Bundes für die Pflegedarlehen im vergangenen Jahr bei gerade einmal bei 750.000 Euro. Es braucht endlich eine echte Entlastung für pflegende Angehörige. Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt. Giffey und Spahn müssen jetzt handeln und ein solches Pflegezeitgeld auf den Weg bringen.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.