Pressemeldungen
06.05.2019
Organspende: Gesetzentwurf richtig - Zentrales Problem jedoch nicht gelöst
Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping hat heute den Entwurf "eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" vorgestellt. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Im Gegensatz zur Widerspruchsregelung geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Es ist wichtig, bei der Organspende auf eine ausdrückliche und informierte Entscheidung zu setzen. Doch fehlt auch diesem Entwurf der Mut, das eigentliche Problem anzupacken. Denn den Menschen fehlt weiter Vertrauen in das heutige Organspendesystem. Hier muss der Gesetzgeber endlich Verantwortung übernehmen. Es gilt, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu legen. Damit soll Transparenz und Gerechtigkeit sichergestellt werden. Das betrifft sowohl die Regeln und Verteilungskriterien als auch die Organisation und die Kontrolle. Bundestag und Bundesregierung dürfen die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen. Nur so kann das Vertrauen in die Organspende wachsen und die Spendebereitschaft erhöht werden."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.