Pressemeldungen
20.04.2019
25 Jahre Pflegeversicherung: Themen von damals auch heute noch aktuell
Vor 25 Jahren, am 22. April 1994, wurde die Pflegeversicherung beschlossen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
"Die Pflegeversicherung war ein politischer Schachzug des Bundeskanzlers Helmut Kohl. Norbert Blüm sollte für das ausgegliederte Gesundheitsministerium einen Ausgleich bekommen. Obwohl im Vorfeld jahrelang über den Pflegenotstand und die ausufernden Sozialhilfekosten der Kommunen diskutiert wurde, kam die Pflegeversicherung 1994 recht plötzlich. Die fünfte Säule des Sozialsystems wurde in wenigen Wochen mit der heißen Nadel gestrickt. Deshalb sind die meisten Themen aus der damaligen Debatte auch heute noch aktuell. Das gilt für zumutbare Eigenanteile der Pflegebedürftigen, die Aufwertung des Pflegeberufs oder die Zukunftssicherheit der Pflege. Auch sollte durch das Pflegegeld die häusliche Versorgung gestärkt werden, doch viele pflegende Angehörige sind mit ihrer Aufgabe überlastet. Zudem hat es zu lange gedauert, bis demenziell Erkrankte in der Pflegeversicherung berücksichtigt wurden. Ebenso waren die Leistungsbeträge der Pflegekassen lange Zeit eingefroren. Heute führt das dazu, dass die Pflegebedürftigen immer tiefer in die eigene Tasche greifen müssen. Ein großer Fehler ist dabei das Teilkosten-Prinzip. Denn die Pflegekassen übernehmen nur einen pauschalen Anteil der Pflegekosten. So macht die Pflegebedürftigkeit viele Menschen arm. Daher gilt es, die Pflegeversicherung endlich grundlegend zu reformieren. Zukünftig muss die Pflegeversicherung alle Kosten für die Pflege übernehmen. Dazu braucht es Steuermittel und Gelder aus der Krankenversicherung."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.