Pressemeldungen

12.01.2019

Kassenärzte: Sprechstundenzeiten müssen kontrolliert werden

Im neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen die Mindestsprechstunden bei Kassenärzten von 20 auf 25 Stunden erhöht werden, damit Patienten ihren Arzt besser erreichen können. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Es ist richtig, dass die Sprechstundenzeiten der Kassenärzte per Gesetz um fünf Wochenstunden erhöht werden. Für viele Mediziner wird sich dadurch nichts ändern, sie bieten ohnehin mehr Stunden an. Alle anderen sind jetzt in der Pflicht. Entscheidend ist jedoch, dass die Sprechzeiten in der Praxis engmaschig kontrolliert werden. Denn bisher sind die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nicht nachgekommen. Daher muss Bundesgesundheitsminister Spahn jetzt durchgreifen. Er hat die Kriterien für die Überprüfung selbst festzulegen. Es reicht nicht aus, die Zeiten nur anhand von Abrechnungsziffern nachzuhalten. Zudem braucht es ein transparentes und für jedermann abrufbares Berichtswesen auf Bundesebene. So werden auch die Ärzte gestärkt, die bereits jetzt mit deutlich höherem Zeitaufwand für die Patienten da sind.

Zudem ist gut, dass Hausbesuche auf die Sprechstundenzeiten angerechnet werden können. Auch die Anerkennung der Hausbesuche als Praxisbesonderheit ist der richtige Weg. Dies müssen die Ärzte nun im Sinne der alten, pflegebedürftigen und schwerstkranken Menschen nutzen. Denn fast 80 Prozent der Hausbesuche finden bei Patienten über 75 Jahren statt. Deshalb ist ein Fünftel weniger Hausbesuche in acht Jahren alarmierend. So darf es nicht weitergehen. Es gilt, diese Patienten wieder vermehrt zuhause zu besuchen. Denn gerade ihnen fehlt oft die Kraft zum Arztbesuch. Dabei ist der permanente Streit von Kassenärztlichen Vereinigungen und den Gesetzlichen Krankenkassen hinderlich. Wenn sie nicht zu einer Lösung im Sinne der Patienten bereit sind, ist Jens Spahn auch hier gefordert.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.