Pressemeldungen

12.12.2018

Deutsche Stiftung Patientenschutz: Bundesrichterin verstärkt Stiftungsrat

Dortmund. Ab sofort verstärkt Inken Gallner (54) den Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Sie ist Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht und war Amtschefin des Justizministeriums Baden-Württemberg. Gallner ergänzt damit den bisher siebenköpfigen Stiftungsrat um den Vorsitzenden Harald Schliemann. Das ehrenamtlich tätige Gremium wahrt die Einhaltung der Stiftungsziele und kontrolliert den Vorstand.

„Mit Inken Gallner gewinnen wir eine sehr kompetente und unabhängige Persönlichkeit“, so Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung. „Ihre Erfahrung und ihr sensibler Blick für die Belange der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft werden die Arbeit der Stiftung bereichern.“

Gallner wurde 2007 erstmals zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Von 2014 bis 2016 leitete sie als Ministerialdirektorin das Justizministerium Baden-Württemberg. Nach ihrer Rückkehr zum Bundesarbeitsgericht übernahm sie dort 2017 den Vorsitz des Zehnten Senats.

Heute unterstützen 55.000 Mitglieder und Förderer die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit Spenden und Beiträgen. Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, verzichtet die Organisation ganz bewusst auf staatliche Unterstützung und auf Fördergelder der Krankenkassen. Ebenso werden Spenden aus der Industrie oder von Krankenhäusern und Pflegeheimen abgelehnt.

Mit dem Patientenschutztelefon bietet die Deutsche Stiftung Patientenschutz Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Auch hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.