Pressemeldungen

19.12.2018

BGH-Beschluss: Neben Patientenverfügung ist Vorsorgevollmacht wichtig

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung über eine Patientenverfügung getroffen, über die jahrelang vor Gericht gestritten wurde. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Die Entscheidung zeigt, wie wichtig neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht ist. Darin wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Sinne des Patienten entscheidet und auch die Patientenverfügung umsetzt. Fehlt ein Bevollmächtigter, muss das Gericht einen oder mehrere Betreuer einsetzen. In der Vollmacht sollten aber nicht mehrere Personen als gleichberechtigte Bevollmächtigte festgelegt werden. Das führt immer wieder zu Konflikten, wenn sich die Vertrauenspersonen nicht einig sind. Der BGH-Beschluss macht auch noch einmal deutlich, je konkreter eine Patientenverfügung ist, umso besser. Wenn es keine Auslegungsmöglichkeiten gibt, werden Streitereien überflüssig. Daher sollte in der Patientenverfügung immer klar beschrieben sein, bei welcher Krankheit welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Denn dann ist das Dokument eindeutig und muss entsprechend umgesetzt werden. Diesem Willen können sich dann auch Bevollmächtigte oder Betreuer nicht widersetzen. Wer sicher sein will, sollte seine Patientenverfügung daraufhin überprüfen oder sich hierzu beraten lassen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.