Pressemeldungen

29.04.2015

2-Klassen-Sterben: Kabinett vergrößert Kluft bei der Sterbebegleitung

Das Bundeskabinett hat eine Verbesserung der Hospiz- und Palliativarbeit beschlossen. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. "Es reicht nicht aus, die wenigen Inseln der Hospizarbeit sturmfest zu machen. Vielmehr müssen wir endlich die Ertrinkenden auf dem weiten Ozean erreichen. Der Kabinettsbeschluss erreicht die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen nicht. Das betrifft jedes Jahr 340.000 Menschen. Die Patientenschützer warnen vor der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses: Die Ungleichbehandlung von Sterbenden in Hospizen und Pflegeheimen würde noch größer. Die Sozialkassen übernehmen in Hospizen 255 Euro am Tag, in Pflegeheimen maximal 54 Euro. Deshalb muss der Bundestag das Zwei-Klassen-System abschaffen. Konkret fordern die Patientenschützer einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Bei der Qualität darf es keine Kompromisse geben. Was heute im Hospiz gilt, muss dann auch im Pflegeheim Standard werden. Dazu gehören: Examinierte Pflegekräfte mit Palliativ-Ausbildung, Therapeuten, eigene Schmerzapotheke, psycho-soziale Begleitung und ein Netzwerk von Palliativmedizinern. Diese Maßnahmen werden rund 720 Millionen Euro pro Jahr kosten. Hier muss sichergestellt sein, dass die Qualität tatsächlich bei den Sterbenden ankommt. Für jeden Sterbenden im Pflegeheim müssen 1,3 Vollzeitkräfte vorgehalten werden. Einen solchen verbindlichen Personalschlüssel muss es auch für die rund 200 Hospize geben. Denn die Bundesregierung will die Krankenkassen dazu verpflichten, für jeden Hospiz-Patienten täglich 57 Euro mehr auszugeben. So werden die Träger verpflichtet, überall gleiche Leistungsangebote vorzuhalten. Für die Sterbebegleitung fordern die Patientenschützer eine Vollfinanzierung in den letzten Lebenswochen. Teilkasko darf es bei der Hospiz- und Palliativversorgung nicht geben. Ebenfalls muss das neue Hospiz- und Palliativgesetz mehr Transparenz bringen. Wir wollen alle zwei Jahre wissen, wo gestorben wird und welcher Patient tatsächlich Palliativ- und Hospizleistungen bekommt. Deshalb muss die Bundesregierung regelmäßig einen "Bericht zur Versorgung Sterbender in Deutschland" vorlegen. So wird schnell eine Unterversorgung offenkundig. Schließlich brauchen nach WHO-Angaben 535.000 Sterbende professionelle Sterbebegleitung. Nach Schätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz erhalten sie aber heute maximal 90.000 Sterbende."


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.